DB-Chef warnt vor Rechtsstreit um Sonderrechte für Italo im Fernverkehr
Wibke WeitzelDB-Chef warnt vor Rechtsstreit um Sonderrechte für Italo im Fernverkehr
Die Zukunft des Wettbewerbs auf dem deutschen Fernverkehrsmarkt steht zur Debatte. Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, hat Bedenken gegen Pläne geäußert, dem italienischen Betreiber Italo ab 2028 Sonderzugangsrechte einzuräumen. Er argumentiert, dass solche Schritte gegen EU-Recht verstoßen und langwierige juristische Auseinandersetzungen auslösen könnten.
Die alten, mehrjährigen Rahmenverträge aus dem Jahr 2017 wurden für ungültig erklärt. Behörden hielten sie für zu komplex und rechtlich unzuverlässig. Eine neue verbindliche EU-Verordnung im Rahmen der Kapazitätsverordnung tritt erst 2031 in Kraft, was eine Regelungslücke hinterlässt.
Nagl kritisiert insbesondere den Vorschlag einer kurzfristigen „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo den Markteintritt in Deutschland erleichtern soll. Er warnt, dass diese Klausel innerhalb von 18 Monaten angefochten und für nichtig erklärt werden könnte, falls sie nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Seine Hauptsorge gilt dem Risiko ständiger Rechtsstreitigkeiten, sollten Sonderregelungen ohne solide rechtliche Grundlage eingeführt werden.
Trotz seiner Warnungen zeigt sich Nagl grundsätzlich offen für Wettbewerb. Er betonte, dass die DB InfraGO als Infrastrukturprovider keine Präferenz dafür habe, welche Unternehmen Züge betreiben. Sein Fokus liege darauf, faire Bedingungen zu schaffen, die letztlich den Fahrgästen zugutekommen. „Entscheidend ist, dass der Wettbewerb am Ende den Fahrgästen nützt“, erklärte er.
Die Diskussion verdeutlicht die Spannung zwischen der Förderung neuer Anbieter und der Wahrung der Rechtssicherheit. Da bis 2031 kein stabiles Regelwerk existiert, könnten Sonderregelungen für Italo auf juristische Hürden stoßen. Nagls Warnungen deuten auf mögliche Verzögerungen und Konflikte hin, falls kurzfristige Lösungen durchgesetzt werden.






