06 May 2026, 18:28

YouTuber "Ewiges Leben" wegen Islam-Kritik in Hamburg unter Strafverfolgung

Plakat, das die Radioshow "Die Stimme der liberalen Muslime" bewirbt, zeigt Bilder von Menschen mit Kopfhörern und Mikrofonen in einem Gespräch.

YouTuber "Ewiges Leben" wegen Islam-Kritik in Hamburg unter Strafverfolgung

Zwei deutsche christliche YouTuber, bekannt als Niko und Tino, stehen nun unter strafrechtlicher Untersuchung. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Video, das sie 2024 unter dem Titel „Der Islam ist nicht Frieden“ veröffentlichten und in dem sie den islamischen Antisemitismus in Deutschland kritisierten. Die Hamburger Behörden haben ein Verfahren nach den Gesetzen zum Schutz religiöser Überzeugungen eingeleitet.

Niko und Tino betreiben den YouTube-Kanal „Ewiges Leben“, auf dem sie über Christentum, Glauben und gesellschaftliche Themen diskutieren. Ihr umstrittenes Video zeigte Aufnahmen von Demonstrationen, auf denen Personen zu Hass gegen Israel aufstachelten oder gewalttätige Angriffe feierten. Einer der beiden, Tino, erklärte in dem Clip, der „Islam und die Botschaft dahinter brächten nur Hass, Macht und Mord“ und stünden für „keinen Frieden, keine Freude und kein Leben“.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft nun, ob diese Äußerungen gegen Paragraf 166 des deutschen Strafgesetzbuchs verstoßen. Dieses Gesetz verbietet die Beleidigung religiöser Bekenntnisse auf eine Weise, die den öffentlichen Frieden stören könnte. Die Ermittler müssen entscheiden, ob das Video rechtliche Grenzen überschreitet oder als freie Meinungsäußerung geschützt bleibt.

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Der Fall hat eine Debatte über die Meinungsfreiheit in Deutschland ausgelöst. Nikos Anwalt, Marco Wingert, argumentiert, das Video drücke lediglich christliche Überzeugungen aus und dürfe nicht strafrechtlich verfolgt werden. Gleichzeitig hat Holger Clas, Bundesvorsitzender der Christlichen Polizeivereinigung, die Ermittlungen kritisiert. Er betont, die YouTuber hätten das Recht, ihre Meinung ohne rechtliche Konsequenzen zu äußern.

Kritiker des Verfahrens werfen der Justiz vor, hier mit zweierlei Maß zu messen. Einige behaupten, während Kritik am Christentum oft folgenlos bleibe, werde die Äußerung von Kritik am Islam schnell juristisch verfolgt.

Die Ermittlungen laufen noch, Anklage wurde bisher nicht erhoben. Sollte es zu einer Verfolgung kommen, könnte der Ausgang des Falls präzedenzwirksam für die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor religiöser Beleidigung in Deutschland werden. Der Fall lenkt bereits jetzt die Aufmerksamkeit auf die Spannungen zwischen rechtlichen Grenzen und der öffentlichen Debatte über Glauben und Antisemitismus.

Quelle