10 May 2026, 16:25

Schärfere Regeln: Bundesjustizministerium will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Schärfere Regeln: Bundesjustizministerium will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen

Bundesjustizministerium plant strengere Regeln zum Schutz von Kindern und Opfern häuslicher Gewalt

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Das Bundesjustizministerium arbeitet an schärferen Vorschriften, um Kinder und Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Nach den neuen Plänen könnten Familiengerichte gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern verbieten – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Reform als Teil einer umfassenden Initiative zur Stärkung des Familienrechts vorgelegt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Richtern die Möglichkeit zu geben, den Umgang zwischen einem gewalttätigen Elternteil und seinem Kind zu unterbinden. Dies könnte der Fall sein, wenn der Elternteil Gewalt gegen den Partner oder die Partnerin ausgeübt und dadurch die Sicherheit des Opfers gefährdet hat. Die Gerichte würden jeden Fall einzeln prüfen und dabei berücksichtigen, wie schwerwiegend, häufig oder aktuell die Gewalt war sowie die Wahrscheinlichkeit weiterer Vorfälle.

Statt eines vollständigen Kontaktverbots könnten Richter auch mildere Maßnahmen anordnen. So könnte ein gewalttätiger Elternteil etwa nur noch betreute Besuche erlauben. Das Ministerium betont, dass ein vollständiger Entzug des Umgangsrechts nur als letztes Mittel in Betracht kommt, da dies als extrem eingestuft wird.

Die Reform anerkennt, dass Kinder auch dann leiden, wenn sie nicht unmittelbar Opfer von Gewalt werden. Die Konfrontation mit häuslicher Gewalt kann sie tiefgreifend belasten – daher umfasst der Vorschlag auch Fälle, in denen sich die Gewalt gegen den anderen Elternteil richtet. Wenn ein Richter der Ansicht ist, dass ein Kontaktverbot notwendig ist, um weiteres Leid zu verhindern, könnte er es vorübergehend oder dauerhaft verhängen.

Die geplanten Änderungen würden eine Wende in der Handhabung häuslicher Gewalt durch Familiengerichte in Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten bedeuten. Richter erhielten klarere rechtliche Instrumente, um Opfer und Kinder vor weiteren Risiken zu schützen. Der Gesetzentwurf des Ministeriums soll nun weiter beraten werden, bevor endgültige Entscheidungen fallen.

Quelle