Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Trudel RuppersbergerSachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 haben fast 1.000 Personen ihre Einträge auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes aktualisiert. Die Reform wird intensiv genutzt, wobei die meisten Antragstellenden erwachsen sind und bisher nur vereinzelte Missbrauchsverdachtsfälle gemeldet wurden.
Das Selbstbestimmungsgesetz trat Ende 2024 in Kraft und schaffte die bisher erforderlichen langwierigen Begutachtungen vor einer Änderung des Geschlechtseintrags ab. Seither haben 976 Menschen ihren rechtlichen Status angepasst. Der Großteil – etwa 936 – waren Erwachsene, rund 40 Minderjährige.
Bei den unter 18-Jährigen erfolgte der Großteil der Änderungen von weiblich zu männlich. Nur vier Personen beantragten später eine zweite Korrektur ihres Eintrags. Die Behörden registrierten zudem lediglich einen Verdachtsfall auf Missbrauch im Rahmen des neuen Systems.
Der Fachverband der Standesämter zeigt sich positiv gestimmt gegenüber der Reform. Dennoch werden mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihr rechtliches Geschlecht erneut ändern dürfen.
Das Gesetz hat das Verfahren für die Änderung des Geschlechtseintrags deutlich vereinfacht, wobei nahezu alle Fälle ohne Probleme abliefen. Zwar könnten weitere Anpassungen folgen, doch bisher gab es nur minimalen Missbrauch. Die Behörden beobachten die Auswirkungen weiterhin, während immer mehr Menschen das vereinfachte Verfahren nutzen.






