Rechtswissenschaftler fordert Reform der Schwarzfahr-Gesetze in Deutschland
Sami RöhrichtRechtswissenschaftler fordert Reform der Schwarzfahr-Gesetze in Deutschland
Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister hat sich kritisch zu den aktuellen Gesetzen gegen das Schwarzfahren in Deutschland geäußert. Zwar lehnt er eine vollständige Entkriminalisierung ab, doch plädiert er dafür, dass Bagatellfälle nicht länger die Justiz überlasten sollten.
Frister verwies darauf, dass in Deutschland jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe auf Schwarzfahren zurückgeht. Dies zeige, dass das Gesetz zu pauschal angewendet werde, statt nur als letztes Mittel. Nach geltendem Recht können selbst einfache Fälle – bei denen keine Schranken umgangen werden – strafrechtlich verfolgt werden. Frister betont, dass nur schwere Verstöße, etwa betrügerisches Verhalten im Fernverkehr, vor Gericht gehören. 2024 entfiel jeder achte Schwarzfahrfall auf den Fernverkehr – ein Hinweis darauf, dass hier klarere Abgrenzungen nötig sind.
Obwohl Frister Forderungen zurückweist, Schwarzfahren zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen, fordert er den Gesetzgeber auf, Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs zu reformieren. Sein Vorschlag sieht vor, strafrechtliche Konsequenzen auf schwere Fälle zu beschränken, während unnötige Gerichtsverfahren bei geringfügigen Verstößen vermieden werden sollen.
Fristers Position zielt darauf ab, die Justiz zu entlasten, ohne die Ahndung ernsthaften Schwarzfahrens aufzuweichen. Seine Empfehlungen setzen auf eine Präzisierung des Gesetzes statt auf dessen Abschaffung. Die Debatte über die Strafen für Schwarzfahren in Deutschland wird voraussichtlich weitergehen.






