21 April 2026, 00:36

Peter Ruzicka verklagt GEMA: Reform gefährdet Existenz klassischer Komponisten

Schwarze und weiße Notenblätter für Johann Sebastian Bachs Symphonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63, mit einem Stempel im rechten unteren Eck, der "Di-Arezzo Co UK" lautet.

Peter Ruzicka verklagt GEMA: Reform gefährdet Existenz klassischer Komponisten

Komponist Peter Ruzicka klagt gegen die GEMA – Vorwurf: Reform bedroht Existenz ernster Musik

Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA, Deutschlands größte Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingeleitet. Er wirft dem Verband vor, mit einer geplanten Reform die Einnahmen von Komponisten um bis zu 70 Prozent zu kürzen und damit die Zukunft der ernsten Musik zu gefährden. Seine Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt.

Ruzicka hat offiziell gegen die im Rahmen des Plans "Die neue Kulturförderung" vorgesehenen Änderungen Widerspruch eingelegt. Die Reform, über die auf der Generalversammlung im Mai 2026 abgestimmt werden soll, sei seiner Ansicht nach unzureichend begründet und würde irreparable Schäden anrichten. Laut seinen Berechnungen würden die jährlichen Tantiemen für Komponisten im Schnitt um 70 Prozent sinken – ein verheerender Einschnitt.

In seiner Klage wirft Ruzicka der GEMA zudem vor, aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung gegen Diskriminierungsverbote zu verstoßen. Er warnt, dass geringere Einnahmen jüngeren Komponisten künftig die erforderlichen Stimmrechte in der Mitgliederversammlung vorenthalten würden. Der Komponist fordert ein Missbrauchsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen, um die Abstimmung vollständig auszusetzen.

Die Reform bezeichnet er als "vernichtenden Schlag gegen die ernste Musik", der die Existenzgrundlage von Komponisten und das Überleben klassischer sowie zeitgenössischer Werke bedrohe. Nun liegt es bei den Behörden zu entscheiden, ob die geplante Abstimmung stattfinden darf.

Das Ergebnis von Ruzickas Beschwerde könnte darüber entscheiden, ob die GEMA-Reform vorankommt. Sollte die Klage Erfolg haben, würde die Abstimmung vorerst gestoppt und die geplanten Änderungen der Förderstruktur überprüft werden müssen. Die Entscheidung könnte zudem Präzedenzfall dafür werden, wie Verwertungsgesellschaften künftig mit Streitigkeiten über die Verteilung von Tantiemen umgehen.

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