04 April 2026, 22:27

Penguin Random House verklagt OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung durch KI-Training

Zwei Personen in einer hitzigen Diskussion, wobei einer den Arm hebt und der andere in einer defensiven Haltung dasteht, mit der Überschrift "Die Schlacht um das Urheberrecht" darüber auf einem sternenklaren blauen Hintergrund.

Penguin Random House verklagt OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung durch KI-Training

Der Verlag Penguin Random House hat rechtliche Schritte gegen OpenAI eingeleitet und wirft dem KI-Tool ChatGPT vor, Urheberrechte verletzt zu haben. Im Mittelpunkt des Falls stehen die Werke des Autors und Illustrators Ingo Siegner, Schöpfer der Reihe Der kleine Drache Kokosnuss. Laut der Klage generiert die KI auf Nutzeranfrage nahezu identische Bilder und Texte aus Siegners Büchern.

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Der Streit ist Teil einer breiteren juristischen Auseinandersetzung in Deutschland über KI-Trainingsmethoden und den Schutz des geistigen Eigentums. Penguin Random House reichte die Klage beim Landgericht München ein und argumentiert, OpenAI habe Siegners urheberrechtlich geschütztes Material widerrechtlich genutzt, um ChatGPT zu trainieren. Der Verlag behauptet, die KI habe Elemente der Kokosnuss-Reihe – darunter Illustrationen und Erzähldetails – effektiv auswendig gelernt und reproduziert. Bei einfachen Nutzeranfragen erzeuge ChatGPT Inhalte, die Siegners Originalwerken stark ähneln. Zudem wies das Unternehmen darauf hin, dass die KI sogar Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Selbstveröffentlichen solcher Inhalte bereitstelle, was die Bedenken hinsichtlich unberechtigter Verbreitung weiter schüre.

Carina Mathern, Verlegerin für Kinder- und Jugendbücher bei Penguin Random House, betonte die Notwendigkeit, kreative Rechte im Zeitalter der KI zu verteidigen. Der Fall erinnert an ein separates Urteil vom November 2025, bei dem dasselbe Gericht OpenAI wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilte – konkret wegen der Nutzung geschützter Songtexte für das ChatGPT-Training, die von der GEMA, der deutschen Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verwaltet werden. Das Gericht wies damals OpenAIs Berufung auf Ausnahmen für Text- und Datamining zurück, auch wenn das Unternehmen inzwischen in Berufung gegangen ist.

Unterdessen erlaubte ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom März 2026 die Verwendung von Fotos für KI-Trainingszwecke – vorausgesetzt, es lag kein maschinenlesbarer Widerspruch vor. Vergleichbare Urteile aus anderen Ländern zu OpenAIs Urheberrechtsstreitigkeiten sind bisher nicht dokumentiert. Das frühere Münchner Urteil gegen OpenAI setzt einen Präzedenzfall dafür, wie mit KI-Trainingsdaten nach deutschem Recht umgegangen wird. Die Klage von Penguin Random House könnte die Grenzen des Urheberrechts bei KI-generierten Inhalten weiter klären. Der Fall bleibt vorerst anhängig, während OpenAI die Vorwürfe in höheren Instanzen anfechtet.

Quelle