Organspenden in Deutschland steigen 2026 um 12 Prozent – doch die Wartelisten bleiben lang
Wibke WeitzelOrganspenden in Deutschland steigen 2026 um 12 Prozent – doch die Wartelisten bleiben lang
Organspenden in Deutschland steigen 2026 stark an
In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 sind die Organspenden in Deutschland deutlich gestiegen. Bundesweite Zahlen zeigen einen Anstieg um 12 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Zunahme fällt in eine Phase, in der Politiker über eine grundlegende Reform des Spenderechts diskutieren: Bis 2030 soll das bisherige Zustimmungsmodell durch eine Widerspruchslösung ersetzt werden.
Von Januar bis Mai 2026 wurden bundesweit 1.405 Organe gespendet – 2025 waren es im gleichen Zeitraum 1.253. Besonders markant war der Anstieg in Berlin: Hier stieg die Zahl der Spenden von 39 auf 73. Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt die Nachfrage hoch: Allein 2025 warteten über 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan, während nur 3.150 Patienten ein Transplantat erhielten. In der Hauptstadt stehen derzeit mehr als 400 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste, wobei bis Ende Mai fast 140 Transplantationen durchgeführt wurden.
Aktuell gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung: Eine Organspende ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder die Angehörigen im Todesfall ihr Einverständnis geben. Eine überparteiliche Gruppe von Abgeordneten möchte dieses System nun durch die Widerspruchslösung ersetzen, bei der alle volljährigen Bürger automatisch als potenzielle Spender gelten – es sei denn, sie lehnen dies ausdrücklich ab. Befürworter argumentieren, dass dies die Spendenbereitschaft weiter erhöhen könnte. Kritiker hingegen sehen darin einen „Eingriff in grundlegende Rechte“. Der Bundestag wird voraussichtlich eine ethische Debatte führen, die über die üblichen Parteigrenzen hinausgeht.
Die geplante Reform würde einen tiefgreifenden Wandel in der Handhabung von Organspenden in Deutschland bedeuten. Falls verabschiedet, könnte sie ab 2030 in Kraft treten und die rechtliche Standardregelung für Millionen Erwachsener ändern. Die Entscheidung im Parlament wird zeigen, ob sich Deutschland von seinem langjährigen Einwilligungsprinzip verabschiedet.






