18 April 2026, 10:26

Nürnberg darf vorerst im Anti-Rechtsextremismus-Bündnis bleiben – doch der Streit geht weiter

Eine Karte einer Stadt mit einem roten Hakenkreuz in der Mitte, umgeben von Text und Zahlen.

Nürnberg darf vorerst im Anti-Rechtsextremismus-Bündnis bleiben – doch der Streit geht weiter

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil zur Beteiligung der Stadt Nürnberg am "Bündnis gegen Rechtsextremismus" gefällt. Die am Donnerstag in Leipzig verkündete Entscheidung dreht sich um die Frage, ob die Mitgliedschaft der Stadt gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstößt. Vorerst darf Nürnberg Teil des Netzwerks bleiben – doch der Rechtsstreit ist damit noch lange nicht beendet.

Der Fall nahm 2022 seinen Anfang, als der lokale AfD-Verband die Teilnahme der Stadt anfocht. Das Bündnis, dem 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Gruppen angehören, steht wegen seiner Kampagnen und der öffentlichen Finanzierung in der Kritik.

Den Anstoß gab die Beschwerde des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach im Jahr 2022. Die Partei argumentierte, die Stadt begünstige mit ihrer Mitgliedschaft im Bündnis gezielt eine Benachteiligung der AfD. Das Bayerische Verwaltungsgericht gab den Klägern 2024 zunächst recht, woraufhin Nürnberg in Revision ging.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall nun zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Die Richter müssen klären, ob das primäre Ziel des Bündnisses tatsächlich in der gezielten Benachteiligung der AfD liegt. Zudem soll geprüft werden, ob Nürnberg zu viel Einfluss auf die Aktivitäten des Netzwerks ausübt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Vor den Kommunalwahlen in Bayern am 8. März hatte das Bündnis eine Kampagne unter dem Motto "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" gestartet. Kritiker werfen dem Bündnis vor, damit die Grenze zur politischen Neutralität überschritten zu haben. Finanziert wird es unter anderem aus öffentlichen Mitteln der Stadt Nürnberg und der Metropolregion.

Obwohl das Gericht Nürnberg vorerst im Bündnis belässt, steht die endgültige Entscheidung noch aus. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob die Stadtmitgliedschaft gegen die Neutralitätspflicht verstößt oder ob das Bündnis eigenständig agiert.

Die vorläufige Entscheidung sichert Nürnbergs Mitgliedschaft – doch der Rechtsstreit zieht sich weiter hin. Noch muss das Gericht abschließend klären, ob das Bündnis die AfD unzulässig benachteiligt oder ob die Stadt zu viel Steuerung ausübt. Bis dahin bleibt die Debatte über staatliche Neutralität und politische Kampagnenarbeit aktuell.

Quelle