Neues Standortschutzgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von Milliardenhilfen
Karl-Peter MöchlichenNeues Standortschutzgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von Milliardenhilfen
Die Europäische Kommission hat den Weg für neue Förderrichtlinien eines Programms freigemacht, das energieintensive Unternehmen unterstützt. Das Standortschutzgesetz 2025 trat am 31. Oktober 2025 in Kraft und bietet vorläufige Entlastung für die Jahre 2025 und 2026. Ziel ist es, die Belastung durch steigende Strompreise und indirekte CO₂-Kosten durch gezielte Ausgleichszahlungen zu mildern.
Im Rahmen des Programms können Unternehmen, die pro Standort jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen, Fördermittel beantragen. Die Zuschüsse decken bis zu 75 Prozent der tatsächlichen indirekten CO₂-Kosten ab, wobei die jährliche Obergrenze bei 75 Millionen Euro pro Unternehmen liegt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Firmen mindestens 80 Prozent der erhaltenen Mittel in Energieeffizienz- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Zudem müssen sie ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem einführen. Das Programm erstattet energieintensiven Betrieben die indirekten CO₂-Kosten für die Jahre 2025 und 2026.
Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und dem Antragsverfahren sind auf der Website der Förderbank aws abrufbar.
Das Programm sieht eine teilweise Kompensation der Stromkosten und indirekten CO₂-Belastungen vor. Es richtet sich gezielt an energieintensive Unternehmen und fördert gleichzeitig Investitionen in Nachhaltigkeit. Die Förderung ist auf zwei Jahre befristet und an strenge Auflagen geknüpft.






