Neues Gebäudetyp-E-Gesetz soll Wohnungsbau 2023 revolutionieren und Kosten drücken
Sami RöhrichtNeues Gebäudetyp-E-Gesetz soll Wohnungsbau 2023 revolutionieren und Kosten drücken
Bauministerin Verena Hubertz bestätigt Pläne für das "Gebäudetyp-E-Gesetz" noch vor Jahresende
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat bestätigt, dass die Bundesregierung noch vor Ende 2023 das "Gebäudetyp-E-Gesetz" einführen will. Das neue Gesetz soll die Baukosten senken und den Bau bezahlbarer Wohnungen beschleunigen. Laut Hubertz werde die Maßnahme durch vereinfachte Standards und Verfahren dazu beitragen, die steigenden Wohnkosten einzudämmen.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, überflüssige Bauvorschriften abzubauen, die die Kosten in die Höhe treiben. Hubertz erklärte, dass überzogene Anforderungen den Wohnungsbau für viele unerschwinglich gemacht hätten. Durch straffere Genehmigungsverfahren und weniger Bürokratie hofft die Regierung, den Bau nicht nur zu beschleunigen, sondern auch günstiger zu gestalten.
Bei der Ankündigung betonte die Ministerin die finanziellen Vorteile schnellerer Bauprozesse: "Wer schneller bauen kann, spart viel Geld", sagte sie. Zwar stehe ein konkretes Datum für die Verabschiedung noch nicht fest, doch laufen bereits Abstimmungen mit Branchenexperten und Verbänden. Hubertz zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird, und bezeichnete es als zentrales Vorhaben zur Entschärfung der Wohnungsnot.
Das Gebäudetyp-E-Gesetz ist Teil einer umfassenderen Reform der Baupolitik. Die Regierung geht davon aus, dass einfachere Regelungen mehr Bauprojekte anregen und die Preise drücken werden. Gleichzeitig versicherte Hubertz, dass das Gesetz Kostensenkungen mit Qualität verbinden werde – neue Wohnungen sollen sicher und lebenswert bleiben.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Wohnkosten durch den Abbau bürokratischer Hürden senken. Sobald es in Kraft tritt, gilt es für alle neuen Wohnbauprojekte in Deutschland. Hubertz betonte, dass die Endfassung die Rückmeldungen von Bauunternehmen, Architekten und kommunalen Behörden berücksichtigen werde.






