Neue Pflicht: Stornierungsbutton für Online-Verträge ab Juni 2024
Trudel RuppersbergerNeue Pflicht: Stornierungsbutton für Online-Verträge ab Juni 2024
Ab dem 19. Juni ändert sich in Deutschland die Stornierung von Online-Verträgen. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Ziel der Neuregelung ist es, die Kündigung so einfach zu gestalten wie den Vertragsabschluss selbst.
Die Vorgabe stammt aus einer EU-Richtlinie, doch jedes Mitgliedsland entscheidet selbst über die Umsetzung. In Deutschland wird der Button für alle Online-Verträge nach nationalem Recht verpflichtend. Andere EU-Länder könnten später mit eigenen Regelungen nachziehen.
Die gesetzliche Widerrufsfrist bleibt bei 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt. Fehlt jedoch der Stornierungsbutton, kann sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Nach Betätigung des Buttons müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Die neue Regelung gilt für Verträge unter deutscher Rechtshoheit. Unternehmen sind verpflichtet, den Button leicht auffindbar und nutzbar zu gestalten. Für Verbraucher bedeutet dies eine einfachere und zuverlässigere Möglichkeit, Online-Verträge zu kündigen.
