16 April 2026, 22:30

Neue Frist für Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebiets mit beschrifteten Abschnitten und Textdetails.

Neue Frist für Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel

Entwurf des Flächennutzungsplans Nr. 4/41 für das Gebiet "Im Fuchsfeld" im Stadtteil Berenbostel neu aufgelegt

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Anwohner:innen und Beteiligte haben nun ein kürzeres Zeitfenster, um Stellung zu den überarbeiteten Vorschlägen abzugeben. Die erneute Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben nach § 4a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) und soll die Einhaltung der Planungsvorschriften vor der endgültigen Genehmigung sicherstellen.

Die öffentliche Auslegungsfrist läuft vom 30. März bis zum 14. April 2026. Anders als in früheren Runden werden diesmal nur noch Stellungnahmen zu den neu geänderten oder ergänzten Abschnitten des Entwurfs berücksichtigt.

Die zuständigen Behörden haben die Frist für Rückmeldungen auf zwei Wochen verkürzt. Mit diesem strafferen Zeitplan soll das Verfahren beschleunigt werden, ohne dabei auf notwendige Beteiligung zu verzichten. Eingereichte Beiträge müssen sich ausschließlich auf die überarbeiteten Teile des Plans beziehen. Die endgültige Fassung wird berechtigte Anregungen aufnehmen, bevor sie weiterverfolgt wird. Die angepasste Zeitplanung spiegelt das Bestreben wider, Effizienz und Bürgerbeteiligung in Einklang zu bringen.

Quelle