05 June 2026, 18:52

Matthias Hundt widerruft Rücktritt trotz Insolvenzermittlungen gegen seine Ex-Firma

Senat bereitet Entlassung von Staatssekretär Hundt vor

Matthias Hundt widerruft Rücktritt trotz Insolvenzermittlungen gegen seine Ex-Firma

Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, nimmt seinen Rücktritt zurück

Nach wochenlanger medialer Spekulation und rechtlicher Prüfung im Zusammenhang mit seiner früheren Firma, der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH, hat Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, seinen Rücktrittsentschluss revidiert. Gegen das Unternehmen ermitteln die Behörden nun wegen Insolvenzverdachts sowie möglicher ausstehender Rentenbeiträge.

Hundt hatte zunächst seinen Rücktritt angeboten, zog diesen jedoch zurück, nachdem er sich über das zurückwies, was er als „unbegründete Vorwürfe“ bezeichnete. Er bestreitet jede Schuld und bleibt im Amt, um sich gegen die Anschuldigungen zur Wehr zu setzen. Obwohl er bis Herbst 2024 als externer Geschäftsführer bei der Humboldt Capture Germany GmbH tätig ist, war er dort nie Gesellschafter.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Verfahren gegen Hundt wegen seiner Verbindung zur SDC Sachsen Digital Consulting GmbH eingeleitet. Das Unternehmen meldete am 25. November 2025 Insolvenz an, was die Ermittlungen weiter vorantrieb. Parallel prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob das Unternehmen fällige Sozialabgaben vorenthalten hat.

Der Berliner Senat treibt unterdessen die Abberufung Hundts voran. Eine endgültige Entscheidung über seine Entlassung wird bis Dienstag erwartet. Im Falle einer Freistellung stünde ihm eine Abfindung von rund 72.000 Euro zu – entsprechend einem halben Jahresgehalt.

Die weitere politische Laufbahn Hundts hängt nun vom Ausgang der Senatsentscheidung und der laufenden Ermittlungen ab. Bis auf Weiteres bleibt er im Amt, während die juristischen und finanziellen Überprüfungen andauern. Die Abfindung, sofern sie bewilligt wird, würde den üblichen Richtlinien des öffentlichen Dienstes entsprechen.

Quelle