Mainz streitet um Tempolimit: Grüne klagen gegen Stadtverwaltung
Die Mainzer Stadtverwaltung hat sich gegen Kritik der Grünen an einer jüngsten Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung entlang der Rheinachse zur Wehr gesetzt. Sie betont, der Beschluss sei rechtmäßig und basiere auf der Straßenverkehrsordnung, nicht auf dem Lärmaktionsplan. Der Streit hat sich nun zu einer rechtlichen Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht Mainz ausgeweitet.
Die Grünen hatten zunächst die Begründung des Rechtsausschusses für die Ablehnung ihres Antrags auf eine Tempolimit-Regelung infrage gestellt. Sie argumentierten, das Gremium habe die im Lärmaktionsplan der Stadt festgelegten Lärmgrenzwerte nicht berücksichtigt. Zudem kritisierten sie Äußerungen des Vorsitzenden zur Verkehrssicherheitsstrategie „Vision Zero“.
Die Verwaltung verteidigte daraufhin die Unabhängigkeit des Ausschusses. Sie erklärte, das Gremium handle nach rechtlichen Vorgaben und nicht nach Weisungen des Stadtrats oder des Oberbürgermeisters. Entscheidungen würden gemeinsam vom Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern mit gleichem Stimmrecht getroffen.
Stadtvertreter zeigten sich verwirrt über die Vorwürfe der Grünen. Sie wiesen darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Straßenverkehrsordnung beruhe und die Bemerkungen des Vorsitzenden nebensächlich seien. Dennoch wurde nun eine Klage gegen einen der Widerspruchsbescheide des Ausschusses eingereicht.
Der Fall wird nun in einer gerichtlichen Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht Mainz verhandelt. Die Verwaltung bleibt bei ihrer Position, dass der Ausschuss rechtmäßig gehandelt habe. Das Urteil wird entscheiden, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung Bestand hat oder neu geprüft werden muss.
