24 June 2026, 02:24

Koblenz setzt Grundsteuer unter Ausgleichsschwelle – doch Fördergelder bleiben möglich

Rechtsgutachten zur kommunalen Perspektive auf die Anforderungen der Stadtentwicklungsfinanzierung

Koblenz setzt Grundsteuer unter Ausgleichsschwelle – doch Fördergelder bleiben möglich

Die Stadt Koblenz hat ihre Grundsteuerhebesätze für die Kategorien A und B unter den landesweiten Ausgleichsschwellen festgesetzt. Allerdings liegt der Gewerbesteuerhebesatz weiterhin über dem Landesdurchschnitt. Diese Entscheidung wirft Fragen zur Berechtigung für Städtebaufördermittel auf.

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Im Dezember 2022 führte Rheinland-Pfalz im Rahmen des Landesfinanzausgleichsgesetzes neue Steuerkraftmesszahlen ein, die sogenannten Ausgleichssätze. Diese legen fest, welche Mindesteinnahmen Kommunen aus der Grundsteuer erzielen müssen, um Anspruch auf Landeszuschüsse zu haben.

Koblenz erzielte 2023 rund 24 Millionen Euro mehr an grundsteuerbasierten Einnahmen, als es nach den landesweiten Ausgleichssätzen der Fall gewesen wäre. Oberbürgermeister David Langner betonte, dass die Gesamthöhe der Grundsteuereinnahmen entscheidend für die Förderfähigkeit sei.

Im Juli 2023 holte der Koblenzer Stadtrat ein Rechtsgutachten ein, um die Rechtmäßigkeit der landesweiten Vorgaben prüfen zu lassen. Prof. Dr. Steffen Lampert kam zu dem Schluss, dass nicht die individuellen Steuersätze einer Kommune, sondern deren Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer mindestens die nach den Ausgleichssätzen errechnete Summe erreichen oder übersteigen müssen, um förderberechtigt zu bleiben. Die Landesbehörden bestätigten später diese Auslegung.

Koblenz geht mit seinen Grundsteuerhebesätzen einen anderen Weg als die landesweiten Ausgleichsvorgaben. Dennoch könnten die insgesamt höheren grundsteuerbasierten Einnahmen die Städtebauförderung sichern. Das Rechtsgutachten und die Klarstellung des Landes bieten nun eine Grundlage für die Bewertung der Förderfähigkeit.

Quelle