Hubig will geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen – lebenslang möglich
Trudel RuppersbergerHubig will geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen – lebenslang möglich
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Änderungen im Strafgesetzbuch vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Mit der Initiative soll sichergestellt werden, dass solche Verbrechen künftig als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden können. Dadurch wären lebenslange Haftstrafen möglich, wenn Opfer aufgrund ihres Geschlechts zum Ziel werden.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord verfolgt werden. Dennoch enden einige Fälle mit einer Verurteilung wegen Totschlags, wenn eine verminderte Schuldfähigkeit geltend gemacht wird. Während Totschlag mit festen, kürzeren Haftstrafen und einer garantierten Entlassung verbunden ist, ermöglicht eine Mordverurteilung lebenslange Freiheitsstrafen.
Hubig, Mitglied der SPD, will den Mordparagraphen um explizit geschlechterbasierte Motive erweitern. Ihre Argumentation: Wird jemand allein deshalb getötet, weil es sich um eine Frau handelt, und liegen alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen vor, müsse die Tat als Mord gewertet werden. Die geplante Reform soll eine gesetzliche Lücke schließen, durch die einige geschlechtsspezifische Tötungen bisher den höchsten Strafen entgehen.
Der Vorstoß der Ministerin folgt auf Kritik, dass die bestehenden Gesetze die Schwere solcher Verbrechen nicht ausreichend abbilden. Durch eine präzisere Definition von Mord hofft die Regierung, klarere rechtliche Konsequenzen für geschlechtermotivierte Gewalt zu schaffen.
Die vorgeschlagene Novelle würde die strafrechtliche Bewertung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte in Deutschland neu regeln. Bei einer Verabschiedung würden solche Fälle künftig mit derselben Härte geahndet wie andere Mordtaten – was strengere Strafen, einschließlich lebenslanger Haft, für die Täter zur Folge hätte.






