Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmens Deepfake-Skandal
Wibke WeitzelGericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmens Deepfake-Skandal
Ein deutsches Gericht hat Der Spiegel untersagt, zentrale Vorwürfe in einem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Das Hanseatische Oberlandesgericht erließ eine einstweilige Verfügung, die die Berichterstattung des Magazins einschränkt. Die Entscheidung folgt auf einen Rechtsstreit über Vorwürfe der künstlich erzeugten Fake-Pornografie und anderer Verfehlungen.
Ulmen hatte im April erstmals vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen Der Spiegel eingereicht. Im Mai entschied das Gericht zunächst, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zulässig sei. Das Oberlandesgericht hat nun jedoch Teile dieses Urteils gekippt.
Das aktuelle Urteil verbietet Der Spiegel, zu behaupten, Ulmen habe mit KI erzeugte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt oder verbreitet. Das Gericht sah hierfür keine ausreichenden Beweise. Zudem blockierte es die Veröffentlichung von Zitaten aus einer privaten E-Mail Ulmens, die als durch das Persönlichkeitsrecht geschützt eingestuft wurden.
Fernandes wirft Ulmen vor, in ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile angelegt zu haben, um mit Männern in Kontakt zu treten – teilweise unter Vortäuschung ihrer Identität in sexuellen Gesprächen. Das Gericht erlaubt Der Spiegel jedoch weiterhin, über ihre separaten Vorwürfe körperlicher Misshandlung zu berichten. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt bereits wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt gegen Ulmen.
Der Fall hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte an, die Gesetze gegen nicht einvernehmliche Deepfake-Pornografie und digitale sexualisierte Gewalt zu verschärfen. Ulmens Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann argumentierte, die ursprüngliche Berichterstattung von Spiegel habe zu einer übermäßigen Medienberichterstattung und öffentlichen Debatte geführt.
Die einstweilige Verfügung begrenzt, was Der Spiegel über Ulmens mutmaßliche Verstrickung in den Deepfake-Skandal veröffentlichen darf. Das Magazin kann jedoch weiterhin über Fernandes’ Misshandlungsvorwürfe berichten. Rechtliche und politische Reaktionen auf digitale sexualisierte Gewalt gewinnen in Deutschland zunehmend an Fahrt.






