Gefangener flieht nach Italien – und wird nach Motorradunfall gefasst
Sami RöhrichtGefangener flieht nach Italien – und wird nach Motorradunfall gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine. Ihm war die Beurlaubung nach den Regelungen gewährt worden, die langjährigen Häftlingen in Niedersachsen solche Privilegien ermöglichen. Seine spätere Festnahme erfolgte nach einem Verkehrsunfall in Italien, wohin er mit einem Motorrad geflohen war.
Benjamin F. verbüßte eine Haftstrafe wegen Mordes, als er sich der Haft entzog. Vor seiner Flucht hatte er bereits 38 begleitete Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert. Die Gefängnisbehörden hatten ihn als nicht flucht- oder rückfallgefährdet eingestuft.
Während seiner kurzen Freiheit besuchte er seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum. Seine Flucht endete, als er in Italien mit seinem Motorrad verunglückte und daraufhin gefasst wurde.
Der Vorfall hat eine Debatte über die Gefängnispolitik ausgelöst. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können verurteilte Mörder unter bestimmten Voraussetzungen für Beurlaubungen infrage kommen. Für unbegleitete Aktivitäten oder kurzfristige Entlassungen müssen Häftlinge mindestens acht Jahre ihrer Strafe verbüßt haben. Die Behörden prüfen jeden Einzelfall, um das Risiko einer Flucht oder erneuter Straftaten einzuschätzen.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat die Entscheidung, Benjamin F. den Ausgang zu gewähren, scharf kritisiert. Offene Fragen bleiben zu den Sicherheitsvorkehrungen bei solchen Beurlaubungen. Der Fall verdeutlicht die anhaltende Gratwanderung zwischen Resozialisierungsprogrammen und der Sorge um die öffentliche Sicherheit.






