Ex-KV-Vorstand wegen Millionenbetrugs mit Patientendaten verurteilt
Karl-Peter MöchlichenEx-KV-Vorstand wegen Millionenbetrugs mit Patientendaten verurteilt
Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) ist wegen seiner Beteiligung an einem Bestechungs- und Betrugsskandal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Mittelpunkt des Falls stand die Manipulation von Patientendaten, um sich Millionen an unrechtmäßigen Zahlungen zu erschleichen. Zwei weitere Männer, darunter ein Mitarbeiter einer Krankenkasse, wurden ebenfalls im Zusammenhang mit der Affäre schuldig gesprochen.
Der Skandal drehte sich um rund 85 Millionen Euro, die durch gefälschte medizinische Diagnosen zu Unrecht ausgezahlt worden waren. Wie das Gericht feststellte, hatten der 62-jährige Ex-Vorstand und ein 46-jähriger Krankenkassenangestellter im Nachhinein Diagnosecodes geändert – ohne Rücksprache mit den behandelnden Ärzten. Dadurch wurden die Auszahlungen der Krankenkasse künstlich in die Höhe getrieben, wobei beide Angeklagte laut Urteil keine persönlichen Vorteile daraus zogen.
Der frühere KV-Funktionär gab an, er habe mit der Machenschaft die finanzielle Lage der Vereinigung verbessern und gleichzeitig der Krankenkasse helfen wollen. Die Ermittler deckten auf, dass er von den Mittätern Datenträger erhalten und die Änderungen abgesegnet hatte. Der Krankenkassenmitarbeiter räumte ein, unter "Anreizen und Druck" gehandelt zu haben, in der Hoffnung, die Affäre würde seiner Karriere nutzen.
Das Gericht verurteilte den Ex-Vorstand zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Der Krankenkassenangestellte musste ein Bußgeld von 15.000 Euro wegen Bestechung zahlen. Ein dritter Angeklagter, ebenfalls ein Mitarbeiter einer Krankenkasse, wurde freigesprochen. Während sich die Hauptvorwürfe auf Vorgänge aus dem Jahr 2015 bezogen, konnten zusätzliche Vorwürfe aus dem Jahr 2014 nicht bewiesen werden.
Die Verurteilungen beenden damit ein langjähriges Ermittlungsverfahren zu betrügerischen Abrechnungspraktiken bei Krankenkassen. Die Bewährungsstrafe und das Bußgeld spiegeln die Feststellung des Gerichts wider, dass die Männer im Interesse ihrer Organisationen und nicht aus persönlicher Bereicherung handelten. Der Fall offenbart zugleich Schwachstellen in der Kontrolle medizinischer Abrechnungssysteme.






