EU-Zollreform: Ab Juli werden Online-Einkäufe aus Drittländern deutlich teurer
Karl-Peter MöchlichenEU-Zollreform: Ab Juli werden Online-Einkäufe aus Drittländern deutlich teurer
Online-Einkäufe bei Händlern außerhalb der EU werden ab 1. Juli 2023 teurer. Ab diesem Datum fallen neue Zollgebühren auf günstige Sendungen an, was für Verbraucher zusätzliche Kosten bedeutet. Die Änderungen sollen die Abgaben innerhalb der EU vereinheitlichen, könnten aber die Preise für viele Importwaren in die Höhe treiben.
Ab Juli dieses Jahres werden Lieferungen unter 150 Euro aus Drittländern mit einer pauschalen Zollgebühr von 3 Euro pro Produktkategorie belegt. Diese Gebühr kommt zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer hinzu. Dadurch könnten günstige Artikel unrentabel werden, da die zusätzlichen Kosten ihren niedrigen Preis übersteigen.
Ab dem 1. November 2026 wird eine weitere Zollabgabe für dieselben niedrigpreisigen Sendungen eingeführt. Die genaue Höhe steht noch nicht fest und muss von der Europäischen Kommission bestätigt werden. Die Maßnahmen gelten voraussichtlich bis etwa 2028, wenn alle EU-Länder voraussichtlich alle eingehenden Sendungen vollständig kontrollieren und abfertigen.
Bis 2028 unterliegen dann alle Bestellungen von Nicht-EU-Händlern – unabhängig vom Wert – Zollgebühren. Bisher werden Waren, die innerhalb der EU gekauft werden, in der Regel nicht mit zusätzlichen Steuern belegt, mit Ausnahme von Produkten wie Kaffee, Alkohol und Tabak. Die Zollverwaltung hat zudem einen Online-Zollrechner eingeführt, mit dem Käufer die möglichen Kosten vor dem Kauf abschätzen können.
Verbraucher sollten vor einer Bestellung das Impressum und die Versandbedingungen des Händlers prüfen, um sicherzustellen, dass sie wissen, wo der Verkäufer ansässig ist und ob zusätzliche Gebühren anfallen könnten. Einkäufe bei Nicht-EU-Anbietern bergen zudem Risiken, da Verbraucherrechte – etwa bei Rückgaben, Erstattungen oder Garantieansprüchen – oft schwerer durchsetzbar sind.
Die neuen Regelungen bedeuten höhere Kosten für viele Online-Käufe aus Drittländern. Käufer müssen bei günstigen Artikeln künftig Zollgebühren und Mehrwertsteuer einkalkulieren. Bis 2028 bleiben diese Übergangsregelungen in Kraft, während die EU ihre Importkontrollen ausbaut.






