EU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf erneut nach Gerichtsurteil
Karl-Peter MöchlichenEU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf erneut nach Gerichtsurteil
Die Europäische Kommission hat eine vertiefte Untersuchung zum Verkauf des Nürburgring-Rennstreckenkomplexes eingeleitet. Dieser Schritt folgt einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, das die Genehmigung des Verkaufs durch die Kommission aus dem Jahr 2014 wegen formeller Mängel für nichtig erklärte. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob das Ausschreibungsverfahren den rechtlichen Anforderungen entsprach.
2014 hatte die Kommission den Verkauf des Nürburgrings an die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH genehmigt. Der Gerichtshof urteilte später, die Kommission habe nicht ausreichend geprüft, ob das Vergabeverfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei ablief.
Die neue Untersuchung soll klären, ob der Verkauf dem deutschen Staat zuzurechnen ist. Zudem wird geprüft, ob das Verfahren die Capricorn-Gruppe unzulässig begünstigte. Darüber hinaus wird die Kommission Vorwürfe untersuchen, wonach Capricorn nach dem Verkauf weitere staatliche Beihilfen erhielt – etwa durch einen reduzierten Kaufpreis und gestundete Zahlungen.
Mit der Eröffnung des Verfahrens erhalten Deutschland und andere Beteiligte die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Kommission betonte, die Untersuchung vorenthalte sich jede Vorwegnahme des Endergebnisses.
Hintergrund des Falls ist die Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung durch den Gerichtshof im Jahr 2021. Nun muss die Kommission sicherstellen, dass der Verkauf mit den EU-Beihilferegeln vereinbar war. Die Ergebnisse werden zeigen, ob zusätzliche Maßnahmen oder Korrekturen erforderlich sind.
