Erste Entschädigungen für Opfer des spektakulären Sparkassen-Einbruchs in Gelsenkirchen
Branko JüttnerErste Entschädigungen für Opfer des spektakulären Sparkassen-Einbruchs in Gelsenkirchen
Opfer des großen Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten erste Entschädigungen
Die Geschädigten des spektakulären Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer beginnen, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Bei dem Raubüberfall Ende Dezember waren über 3.000 Schließfächer aufgebrochen worden. Die ersten Auszahlungen erfolgten nun über Hausratversicherungen.
Vor dem Landgericht Essen wurden bereits zwei Klagen gegen die Sparkasse eingereicht. Die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erstritten für einen Mandanten rund 20.000 Euro. Gleichzeitig erzielte Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann für elf Betroffene eine Entschädigungssumme von etwa 250.000 Euro.
Im Durchschnitt erhielten die Geschädigten jeweils etwas mehr als 22.000 Euro. Viele verfügen jedoch über keine zusätzliche Hausratversicherung, die Verluste aus Schließfächern abdeckt. Zwar waren die Fächer von der Sparkasse mit etwa 10.300 Euro pro Box versichert, doch reicht dies nicht aus, um alle Ansprüche vollständig zu decken.
Ein erster Gütetermin in diesen Fällen ist für Juni angesetzt. Einige Betroffene prüfen noch weitere Klagen gegen die Bank. Entscheidend für erfolgreiche Forderungen war dabei die lückenlose Dokumentation der eingelagerten Wertgegenstände.
Die ersten Auszahlungen bedeuten für die Opfer des Coups einen wichtigen Schritt. Dennoch bleiben durch Lücken im Versicherungsschutz nicht alle Verluste gedeckt. Die anstehende Gerichtsverhandlung im Juni wird zeigen, wie es mit den noch offenen Streitfällen weitergeht.






