Deutschland verpasst EU-Frist für Gehaltstransparenz – und riskiert Sanktionen
Wibke WeitzelDeutschland verpasst EU-Frist für Gehaltstransparenz – und riskiert Sanktionen
Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung neuer Gesetze zur Gehaltstransparenz verpasst. Das Land hätte die Vorschriften bis Montag, den 10. Juni 2026, umsetzen müssen, doch die notwendige Gesetzgebung steht noch aus. Infolgedessen könnte die Europäische Kommission nun rechtliche Schritte gegen die deutsche Regierung einleiten.
Die Verzögerung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die EU weiterhin bemüht ist, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu schließen, die im Durchschnitt der Mitgliedstaaten derzeit bei 11,1 % liegt. In Deutschland verdienen Frauen 15,6 % weniger pro Stunde als Männer – ein deutlicher Hinweis darauf, dass strengere Maßnahmen erforderlich sind.
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz soll Arbeitnehmern stärkere Informationsrechte über Gehälter einräumen. Nach den neuen Regeln können Beschäftigte Gehaltsangaben für vergleichbare Positionen anfordern, wobei die Daten nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden müssen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter anzugeben und dürfen Bewerber nicht nach ihren vorherigen Einkünften fragen.
Größere Unternehmen – also solche mit 100 oder mehr Mitarbeitern – müssen zusätzliche Auflagen erfüllen. Sie sind verpflichtet, regelmäßig über ihre geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede zu berichten, wobei die ersten Berichte bis Juni 2028 vorliegen müssen. Deutschland hätte die Richtlinie eigentlich bis Anfang 2027 umsetzen sollen, doch durch die verpasste Frist verstößt das Land nun gegen EU-Recht.
Die Europäische Kommission kann ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, falls Deutschland nicht zeitnah handelt. Solche Verfahren können letztlich zu finanziellen Sanktionen führen, auch wenn die Regierung bisher keine Stellung zu ihren nächsten Schritten bezogen hat.
Die Verzögerung bedeutet, dass Arbeitnehmer und Stellensuchende in Deutschland vorerst nicht von den neuen Transparenzregeln profitieren werden. Ohne nationale Gesetzgebung sind Arbeitgeber rechtlich nicht verpflichtet, Gehaltsinformationen offenzulegen oder Lohnunterschiede zu melden. Der mögliche rechtliche Druck der Europäischen Kommission könnte Deutschland jedoch dazu bewegen, die Richtlinie früher als später umzusetzen.






