CDU scheitert mit Plan für längere Öffnungszeiten der Mainzer Straußwirtschaften
Wibke WeitzelCDU scheitert mit Plan für längere Öffnungszeiten der Mainzer Straußwirtschaften
Die CDU-Fraktion im Mainzer Stadtrat hat vorgeschlagen, die Öffnungszeiten von Straußwirtschaften zu verlängern, um lokale Winzer zu unterstützen. Viele Weingüter kämpfen mit steigenden Kosten und sinkenden Weinpreisen, was den Ruf nach mehr Flexibilität ausgelöst hat.
Nach geltendem Landesrecht dürfen Straußwirtschaften maximal vier aufeinanderfolgende Monate oder zwei getrennte Zeiträume von insgesamt vier Monaten pro Jahr geöffnet sein. Die Stadt Mainz kann diese Regelungen nicht außer Kraft setzen, da Landesvorschriften Vorrang vor kommunalen Entscheidungen haben.
Die CDU fragte die Stadtverwaltung, ob informelle Lösungen möglich seien, um die 120-Tage-Grenze zu umgehen. Doch der stellvertretende Bürgermeister Karsten Lange (CDU) bestätigte in einer schriftlichen Antwort, dass die Stadt keine Sondergenehmigungen erteilen oder die Öffnungszeiten verlängern dürfe. Jede Änderung müsste über eine Novelle der Gaststättenverordnung von Rheinland-Pfalz durch den Landtag erfolgen.
Die Fraktion erwog zudem, Straußwirtschaften in Gutsschänken umzuwandeln, die weniger Einschränkungen unterliegen. Dies würde jedoch die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde erfordern und den Verlust ihres privilegierten Status als landwirtschaftliche Betriebe bedeuten – mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand und rechtlichen Hürden.
Die Stadtverwaltung lehnte den CDU-Vorschlag wegen rechtlicher Vorgaben ab. Ohne eine Änderung des Landesrechts müssen die Straußwirtschaften in Mainz vorerst innerhalb der bestehenden Vier-Monats-Grenze bleiben. Die wirtschaftlichen Herausforderungen für die Winzer bleiben damit vorerst ungelöst.






