Bundestag lockert Pflichten für Betriebsärzte – KMU sparen Millionen
Wibke WeitzelBundestag lockert Pflichten für Betriebsärzte – KMU sparen Millionen
Der Deutsche Bundestag hat eine Reform verabschiedet, die die Mitarbeitergrenzen für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit anhebt. Die Änderung soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten und jährliche Einsparungen von rund 135 Millionen Euro bringen.
Bisher mussten Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten einen eigenen Sicherheitsbeauftragten benennen. Künftig gilt diese Pflicht erst ab 50 Mitarbeitern. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten kommen zudem mit einem einzigen Sicherheitsverantwortlichen aus – sofern sie nicht in Branchen mit erhöhtem Unfallrisiko tätig sind.
Kritiker, darunter Abgeordnete der Grünen und der Linken, warnen, dass die Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten zu mehr Arbeitsunfällen führen könnte. Sie bemängeln, dass die Reform wirtschaftliche Effizienz über den Arbeitsschutz stelle. Befürworter hingegen argumentieren, dass die Anpassung die finanzielle Belastung für KMU verringere und damit deren Wettbewerbsfähigkeit stärke.
Experten fordern eine sorgfältige Beobachtung der Reformfolgen. Sollten sich negative Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit abzeichnen, müssten nachgebessert werden.
Die neuen Regelungen treten in den kommenden Monaten in Kraft. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten müssen dann keinen Sicherheitsbeauftragten mehr bestellen. Die Bundesregierung wird die Auswirkungen der Reform evaluieren, um sicherzustellen, dass der Arbeitsschutz weiterhin gewährleistet bleibt.






