Bundestag beschleunigt Anerkennung ausländischer Apotheker:innen-Abschlüsse
Karl-Peter MöchlichenBundestag beschleunigt Anerkennung ausländischer Apotheker:innen-Abschlüsse
Deutschland hat einen wichtigen Schritt unternommen, um dem Fachkräftemangel in Apotheken entgegenzuwirken. Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die Anerkennung ausländischer Pharmastudienabschlüsse beschleunigen soll. Die Neuregelung zielt darauf ab, bürokratische Hürden für Fachkräfte abzubauen, die außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgebildet wurden.
Bisher müssen Pharmazeut:innen mit Abschlüssen aus Drittstaaten langwierige Äquivalenzprüfungen auf Basis von Dokumenten durchlaufen. Das neue Gesetz ersetzt dieses Verfahren durch direkte Kompetenzfeststellungen. Diese Umstellung soll behördliche Hindernisse abbauen und qualifizierten Fachkräften den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.
Das Gesetz sieht zudem Anpassungen der Approbationsordnung für Apotheker:innen vor. Die Änderungen werden an das Apothekenversorgungsstärkungsgesetz angepasst, um ausländischen Pharmakräften einen reibungsloseren Übergang zu ermöglichen. In Kraft treten soll die Reform am 1. November 2026 – vorausgesetzt, der Bundesrat gibt sein endgültiges Placet, möglicherweise bereits im Mai.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die Neuerung. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann warnte, dass in den kommenden Jahren tausende Apotheker:innen fehlen werden. Die neuen Regeln sollen die wachsende Personalnot in der Branche lindern, indem sie Fachkräften aus Drittstaaten den Berufseinstieg in Deutschland erleichtern.
Sobald der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, werden ausländische Pharmazeut:innen weniger Hindernisse bei der Arbeitsaufnahme in Deutschland überwinden müssen. Die Maßnahme könnte die Zahl qualifizierter Fachkräfte in deutschen Apotheken deutlich erhöhen. Die Verantwortlichen hoffen, dass die Änderungen dazu beitragen, den Personalbestand in den nächsten Jahren zu stabilisieren.






