Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischer Reiseerlaubnis-Beantragung
Sami RöhrichtBielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischer Reiseerlaubnis-Beantragung
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Betrug durch eine gefälschte Website bei der Beantragung einer britischen Reiseerlaubnis. Am 13. März 2026 erstatteten sie Anzeige bei der Polizei, nachdem ihnen aufgefallen war, dass es sich um eine betrügerische Seite handelte. Der Vorfall zeigt die Gefahren auf, die mit der Nutzung ungeprüfter Online-Dienste für amtliche Dokumente verbunden sind.
Das Paar hatte im Internet nach einer Elektronischen Reiseerlaubnis (ETA) für das Vereinigte Königreich gesucht. Sie stießen auf eine Website, die seriös wirkte, und gaben dort ihre persönlichen Daten ein – einschließlich der Kreditkarteninformationen. Die Seite forderte anschließend eine Zahlung von etwa 240 Euro, was deutlich über der offiziellen Gebühr lag.
Misstrauisch wegen der hohen Kosten verweigerten sie die Transaktion. Ihre Bank sperrte die Kreditkarte umgehend, um unbefugte Abbuchungen zu verhindern. Die tatsächliche Gebühr für die ETA beträgt bei einer Beantragung über den offiziellen Weg 18,50 Euro pro Person.
Die Verbraucherzentrale warnt Reisende davor, Anträge nur über die offizielle Website der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta zu stellen. Auf ihrer eigenen Seite https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439 gibt sie Tipps, wie man betrügerische Seiten erkennt.
Durch ihr schnelles Handeln verhinderten die Bielefelder, dass Geld abgebucht wurde. Die Behörden raten Reisenden, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen. Offizielle Anträge müssen immer direkt über die britischen Regierungsdienste gestellt werden, um Betrug zu vermeiden.






