25 March 2026, 02:26

Berliner Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister wegen Extremismus-Vorwürfen

Blaues Gesetzbuch mit goldenem Krone auf Cover, Text und Logo sichtbar, auf weißem Hintergrund.

Berliner Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister wegen Extremismus-Vorwürfen

Die Berliner Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel verklagt Deutschlands Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wegen angeblicher übler Nachrede. Der Streit entstand, nachdem Weimer den Laden von der Shortlist für den Deutschen Buchhandlungspreis 2026 ausgeschlossen hatte. Er warf dem Unternehmen und seinen Inhabern vor, "politische Extremisten" zu sein – eine Bezeichnung, die sie nun gerichtlich verbieten lassen wollen.

Der Konflikt begann, als Weimer Zur schwankenden Weltkugel von der Vorauswahl für den Preis strich. Zur Begründung verwies er auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse". In einem Interview mit der Zeit erklärte er später: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, kann er das nicht für politische Extremisten tun." Die 2002 gegründete Buchhandlung ist seit Langem Teil der linksalternativen Berliner Kulturszene und spezialisiert auf Politik, Philosophie und Belletristik. Sie hatte in der Vergangenheit staatliche Fördergelder erhalten und den Deutschen Buchhandlungspreis bereits in früheren Jahren gewonnen.

Die Betreiber forderten Weimer auf, eine förmliche Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Sprecher des Kulturstaatsministers bestätigte jedoch, dass dieser dies verweigert habe: "Staatsminister Dr. Weimer hat die geforderte Erklärung nicht abgegeben." Daraufhin beantragte die Buchhandlung beim Berliner Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26), um Weimer und seinem Ministerium zu untersagen, die Extremismusvorwürfe zu wiederholen.

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Weimers Anwälte argumentieren, dass Regierungsmitglieder das Recht hätten, solche Aussagen zu treffen. Das Gericht hat den Antrag entgegengenommen, ein Termin für eine Entscheidung steht jedoch noch aus.

Der Fall liegt nun beim Berliner Verwaltungsgericht. Die Richter müssen entscheiden, ob Weimers Äußerungen rechtlich angreifbar sind. Das Urteil könnte auch Auswirkungen darauf haben, wie Behörden künftig Unternehmen in Streitfällen um Fördergelder und politische Einordnung bewerten.

Quelle