Apotheker zahlen 2024 deutlich höhere Kammerbeiträge in mehreren Bundesländern
Wibke WeitzelApotheker zahlen 2024 deutlich höhere Kammerbeiträge in mehreren Bundesländern
Apotheker in mehreren Bundesländern zahlen höhere Mitgliedsbeiträge
In diesem Jahr müssen Apotheker in mehreren deutschen Bundesländern mit höheren Kammerbeiträgen rechnen. Die Erhöhungen stehen im Zusammenhang mit Anpassungen der Satzungen und Leistungen der Apothekerkammern. In einigen Regionen wurde zudem das Leistungspaket der Standardmitgliedschaft geändert.
In Sachsen zahlen angestellte Apotheker nun 228 Euro Jahresbeitrag – ein Anstieg gegenüber den 152 Euro im Vorjahr. Gleichzeitig hat die Kammer ihre Gebühren für 2024 halbiert, um ihre finanziellen Rücklagen abzubauen.
Noch stärker stieg der Beitrag in Berlin: Hier müssen berufstätige Mitglieder nun 294 Euro entrichten, 100 Euro mehr als 2023. In Niedersachsen strich die Kammer die Pharmazeutische Zeitung (PZ) aus den Mitgliedsleistungen.
Eine Neuregelung in Hessen erweitert die Beitragspflicht: Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) muss nun auch Rentner und nicht mehr berufstätige Apotheker in der Region zur Kasse bitten. Grundlage ist eine Änderung des Heilberufsgesetzes, das die Mitgliedschaft auf Personen ausdehnt, die nicht mehr im Berufsfeld aktiv sind.
Die Umstellung bedeutet für die Kammer, ihre Gebührenstruktur anzupassen und alle berechtigten Berufsangehörigen zu erfassen. Freiwillige Mitglieder in Hessen zahlen mindestens 40 Euro pro Quartal. Durch die Neuerung steigt der Verwaltungsaufwand in den Kammergeschäftsstellen voraussichtlich deutlich.
Von den Beitragsanpassungen sind Tausende Apotheker betroffen, für manche fallen spürbare Mehrkosten an. Gleichzeitig erweitern Kammern in mehreren Bundesländern ihre Mitgliedschaftskriterien und Dienstleistungen. Die Änderungen spiegeln sowohl finanzielle Anpassungen als auch neue gesetzliche Vorgaben für die Berufsregistrierung wider.






