A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Gifhorn bleibt vorerst blockiert
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt gestoppt
Die Erweiterung der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg ruht weiterhin. Eine für nächsten Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten auf den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Projekt sieht sich seit Jahren mit rechtlichen Hürden konfrontiert.
Die A39 soll Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter passieren, bevor sie in die A7 mündet. Der südliche Abschnitt würde von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen – inklusive eines neuen Rasthofs Tappenbecker Moor in der Nähe des Autobahnkreuzes Weyhausen.
2019 reichte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt ein. Zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zunächst gab das Gericht dem Kläger recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung erfolgte. Der BUND legte 2024 erneut Rechtsmittel ein, sodass der Streit weiterhin ungelöst ist.
Die mündliche Verhandlung war ursprünglich für den 13. Mai angesetzt, wurde jedoch verschoben. Nun findet sie am 23. Juni statt; eine Entscheidung könnte bereits am folgenden Dienstag fallen. Laut Autobahn GmbH ist die Genehmigung für den südlichen Abschnitt bis zum Urteil nicht vollziehbar.
Die anstehende Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die Arbeiten auf der Strecke zwischen Wolfsburg und Gifhorn beginnen können. Bis dahin bleibt der Ausbau der A39 auf Eis. Das Ergebnis wird sowohl den Zeitplan des Gesamtprojekts als auch den Bau des geplanten Rasthofs beeinflussen.






